Informationen & Formulare
Seit 16. Januar 2024 sind wir im Landkreis Mansfeld-Südharz tätig.
Wir beraten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag durch Nachbarschaftshilfe und begleiten Nachbarschaftshelfende bei der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Nachbarschaftshilfe.
Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 03475 6633786 sowie
per Mail: info@ea-buergerberatungsstelle-eisleben.de
pAp.: : Frau Baumann und Herrn Wierick
Nachbarschaftshelfer/in für Pflegebedürftige nach § 45b SGB XI
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, der flexibel genutzt werden kann.
Ihr pflegender Angehöriger kann die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn er Pflegegrad 2 bis 5 erhält.
Die bisherige Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege entfällt. Zudem wird der Anspruch auf acht Wochen (statt bisher sechs) erhöht, wobei weiterhin bis zur Hälfte des Pflegegeldes für bis zu acht Wochen gezahlt werden kann.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Krankenkasse.
Schwerbehinderungsantrag beim LVwA
Hauptzollamt KFZ Ermäßigung - Befreiung
Hier finden Sie den Antrag auf Antrag auf Feststellung/Neufeststellung von Behinderungen und Merkzeichen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX )
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Steuerbefreiung (§ 3a Abs. 1 KraftStG)
- H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
- Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
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Steuerermäßigung um 50 Prozent nach § 3a Abs. 2 KraftStG, Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und
- G = Gehbehinderung
- Gl = Gehörlosigkeit
Kindergeld & Kinderzuschlag
Kindergeld ist eine staatliche Familienleistung, die ab dem 1. Januar 2025 monatlich 255 Euro pro Kind beträgt und ab Januar 2026 auf 259 Euro ansteigt. Es wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Kindern in Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit bis maximal zum 25. Lebensjahr. Den Antrag stellen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 297 Euro pro Kind. Der Sofortzuschlag ist darin bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt.
Ermäßigung - Befreiung Kita - Hort
Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes /der Kinder in einer Kindertageseinrichtung übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die §§ 82-85, 87, 88 SGB XII.
Ermäßigung - Befreiung - ARD - ZDF - (GEZ)
Bildung & Teilhabe für Schulen-Kitas
Wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Lastenzuschuss oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (auch „Bildungspaket“ genannt) für Ihre Kinder.
Wohngeld & Lastenzuschuss
Das Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates für Personen mit geringem Einkommen zur Entlastung bei den Wohnkosten. Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt gezahlt. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Einnahmen aller Haushaltsmitglieder und der Höhe der Miete. Um Wohngeld (Mietzuschuss) zu beantragen, müssen Sie Mieter/in oder Untermieter/in Ihrer Wohnung sein. Auch als Heimbewohner/in bzw. Bewohner/in in besonderer Wohnform können Sie Mietzuschuss beantragen. Als Eigentümer/in von selbst genutztem Wohnraum verwenden Sie bitte den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Wenn Sie bereits Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung („Sozialhilfe“)) erhalten, bekommen Sie wahrscheinlich kein Wohngeld. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrer Wohngeldbehörde aufzunehmen und sich beraten zu lassen.
Bürgergeld - Grundsicherung - Sozialhilfe
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Sponsoren
Damit unser nicht eingetragener Verein seinem öffentlichen Interesse nachkommen kann, sind auch wir auf finanzielle Unterstützung angewiesen.
Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen unseren Sponsoren bedanken.
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Unsere Bankverbindung für Spenden lautet:
EA. Bürgerberatungsstelle MSH - Bürgerhilfe & Beratungsstelle
DE14 8005 5008 0601 0510 33
NOLADE21EIL
Sparkasse-MSH